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Zu heiß für Bauarbeiten:
Handy-App warnt bei 32,5-Grad-Grenze

Gewerkschaft Bau-Holz fordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei

Ab 32,5 Grad können Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen im Baubereich freigeben. Diese Regelung hat bei der letzten großen Hitzewelle 2019 gegriffen. Jede zweite Firma hat sie auch genutzt. 39.122 BauarbeiterInnen aus 5.245 Betrieben bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) 2019 hitzefrei.

Ob und wann die 32,5 Grad erreicht sind, richtet sich nach den Messwerten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG). Bis dato hatten dazu nur Arbeitgeber Zugang, was große Unsicherheit und Diskussionen unter den Beschäftigten verursachte. Dank der neuen Hitze.App der Gewerkschaft Bau-Holz gehört das nun der Vergangenheit an. Alle Beschäftigten, die sich die Hitze.App downloaden wissen in der Sekunde, wann die 32,5 Grad erreicht sind.

Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, appelliert an die Arbeitgeber im Baubereich, ihren MitarbeiterInnen Hitzefrei zu geben: „Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit und es passieren mehr Arbeitsunfälle.

Übers Handy wird eine „Echtzeit-Schnittstelle“ zu der nächstgelegenen Messstelle der ZAMG hergestellt. Sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht sind, wird ein Warnsignal auf die App übermittelt. Damit wissen alle Beschäftigten, ob die Möglichkeit auf Hitzefrei besteht und es ist zu 100 Prozent gewährleistet, dass auch die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung erfüllt sind. In den Wintermonaten (ab 1. November) stellt sich die App von einer „Hitze.App“ auf eine „Kälte.App“ um und informiert die BauarbeiterInnen, sobald -10 Grad Celsius erreicht werden.

Rechtsanspruch auf Hitzefrei

Aber nicht alle Firmen nutzen diese Regelung. Es braucht daher einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) – aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit der BauarbeiterInnen.

Die erste Hitzewelle 2022 hatte Österreich bereits Mitte Juni fest im Griff.  Und sie wird nicht die letzte des Jahres gewesen sein: Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG bestätigen. Die Statistiken beweisen, wie notwendig die Hitze-Regelung am Bau ist.

Außerdem sollen Maßnahmen gesetzt werden, um das Arbeiten unter Hitze erträglich zu machen. „Das heißt: Nutzen wir Trinkpausen und stellen wir auch dementsprechende Hilfsmittel zur Verfügung, wie Sonnenschutz oder verlegen wir auch die Arbeit in den Schatten, wo es möglich ist“, so der Gewerkschafter. Überall wo die 32,5 Grad-Marke überschritten wird, soll das Arbeiten eingestellt werden.

Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung

  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein/e BauarbeiterIn hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzefrei-Regelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für ArbeiterInnen. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können Arbeitgeber eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.

Hitzefrei: Neue Handy-App für BauarbeiterInnen

Infos zur Neue Handy-App

Der Beitrag der Gewerkschaft Bau-Holz ist hier nachzulesen.

zum APP-DOWNLOAD und ÖGB-PODCAST zum Thema

Maßnahmen Outdoor-Working
  • Abschattung Arbeitsplatz
  • Haut-/Augenschutz: Sonnencreme, Kopfbedeckung mit Nackenschutz, entsprechende UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen
  • Schutzkleidung muss auch bei hohen Temperaturen getragen werden

Beim Outdoor-Working ist im Baugewerbe die Hitze im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes als „Schlechtwetter“ definiert. Neu geregelt ist seit 1. Mai 2019, dass bereits ab 32.5°C ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden muss. Sollte frei gegeben werden, greift die Regelung von 60 Prozent des eigentlichen Lohns.

Tipp-Download:
AMD TIPP: Arbeiten bei großer Hitze