AMD-Tipp des Monats

Schwerelos jung?
Die Unfallgefahren Jugendlicher

Juni 2020

­Kein kontinuierlicher Abwärtstrend zeichnet sich bei Unfallzahlen junger Beschäftigter ab – ganz im Gegensatz zur Allgemeinheit. Während der Durschnitt insgesamt bei 24,4 gemeldeten Arbeitsunfällen pro 1.000 Versicherten liegt (exklusive Wegunfälle), beträgt die Rate bei den 16-Jährigen 94 von 1.000 (Stand 2018). Und auch der Fehlzeitenreport von 2019 bestätigt: Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls am Arbeitsplatz ist bei Jugendlichen wesentlich ausgeprägter als bei älteren – und somit erfahreneren – Arbeitskräften.

Dazu tragen folgende Punkte wesentlich bei:

  • Jugendliche Arbeitnehmer*innen befinden sich in einer Phase großer psychischer und physischer Veränderungen.
  • Knapp die Hälfte verzichtet auf reflektierende Kleidung oder Accessoires bzw. persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier fehlt es an Akzeptanz – mehrheitlich aus modischen oder gruppensozialen Gründen.
  • Spätfolgen (etwa durch Lärm, Fehlhaltungen oder fehlende PSA) werden kaum bedacht.

Doch gerade um Unfälle und Berufskrankheiten bestmöglich zu vermeiden sind Prävention und Bewusstseinsbildung besonders wichtig. Für Arbeitnehmer*innen zwischen 15 und 18 Jahren ist das KJBG (Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz) unbedingt zu beachten! Die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBI II Nr 436/1998 legt etwa fest, ob und wann Jugendliche/Lehrlinge zu Arbeiten an gefährlichen Arbeitsmitteln herangezogen werden können, etwa nach 18 Monaten Ausbildung oder nach 12 Monaten, wenn ein Nachweis über Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht mit mindestens 24 Unterrichtseinheiten vorliegt. Details finden Sie hier: www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Personengruppen/Kinder_und_Jugendliche/

Arbeitgeber*innen haben für die Überwachung gefährlicher/belastender Arbeiten durch eine fachkundige Person zu sorgen, die jederzeit zum unverzüglichen Eingreifen bereitsteht. Jugendliche (Personen von der Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen, zählen zur Gruppe der Arbeitnehmer*innen, die einen besonderen Schutz genießen (KJBG und Mutterschutzgesetz MSchG). Neben den beruflichen Belastungen gibt es weitere (alters-)spezifische Risiken wie risikofreudiges (Fahr-)Verhalten, Extremsportarten oder Alkoholkonsum.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.

 

Typisch „jugendliche“ Risikofaktoren

Typisch „jugendliche“ Risikofaktoren am Arbeitsplatz:

  • Erhöhte Risikobereitschaft (aus mangelnder Erfahrung)
  • Verlust der Kontrolle über Maschinen, Transportmittel, Werkzeuge, etc.
  • Bewegungen des Körpers ohne körperliche Belastung (unkoordiniert, u.Ä.)
  • Stürze und Abstürze

 

Zu den Themen Sicherheit und Gesundheit ist die Trickfilmserie rund um „Napo“ gut für Unterweisungen geeignet. Diese ist unter www.napofilm.net/de zu finden.

 

Hier finden Sie den AMD-Tipp des Monats als PDF-Datei zum Download: AMD_Tipp_des_Monats_Jugendliche