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Was es beim Strandurlaub
zu beachten gilt

Stand: 06.07.2021

Mit dem Beginn der Sommerferien stellt sich für viele Menschen heuer eher kurzfristig die Frage, wo es im Urlaub hingehen soll. Doch auch wenn Corona-Restriktionen und Infektionszahlen derzeit zurückgegangen sind, gilt es einiges zu beachten:

Bei der Rückreise nach Österreich gilt derzeit laut Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Stand 06.07.2021):

  • Aus Staaten oder Gebieten mit einem „geringen epidemiologischen Risiko”:
    • Die Einreise ist mit dem sogenannten 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig.
    • Wer über keinen derartigen Nachweis verfügt, muss sich vor der Einreise online registrieren (Pre-Travel-Clearance) und binnen 24 Stunden einen Test vorlegen.
  • Aus “Virusvariantengebieten” – nach aktuellem Stand unter anderem Brasilien, Südafrika und das Vereinigte Königreich – ist grundsätzlich untersagt, wobei es hier unter anderem Ausnahmen für Berufsreisende gibt.
    • Reisende müssen sich hier auf jeden Fall vor der Einreise nach Österreich registrieren.
    • Ein PCR-Test ist hier verpflichtend durchzuführen.
    • In dem meisten Fällen muss eine Quarantäne angetreten werden.

Für den Fall unvorhergesehener Änderungen – etwa das Auftreten vermehrter Covid-Fälle inklusive Änderung des Status des Urlaubslandes – empfiehlt es sich, immer auf ausreichende Kommunikation zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu setzen. Dabei kann auch ein möglicher “verspäteter” Dienstantritt besprochen werden, falls zum Beispiel wider Erwarten doch eine Quarantäne angetreten werden müsste.

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