Die Elektroschutzverordnung (ESV) 2012 legt fest, dass Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass elektrische Anlagen nur dann verwendet werden dürfen, wenn die erforderlichen Kontrollen durchgeführt worden sind.
Zielsetzung
Ziele
Das Ziel der Unterweisung ist es Personen, welche regelmäßig an Arbeitsstätten die Fehlerstrom Schutzeinrichtungen (FI) überprüfen sollen, so zu unterweisen, dass sie als elektrotechnisch unterwiesene Personen lt. ESV gelten. Definition lt. ESV 2012: Als elektrotechnisch unterwiesene Personen bezeichnet man Arbeitnehmende, die durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet wurden, sodass sie elektrotechnische Gefahren vermeiden können.
Zielgruppe
Zielgruppe sind alle Personen, die eine elektrotechnische Prüfungen durchführen sollen, aber noch keine elektrotechnische Ausbildung (z.B.: Elektriker-Facharbeiter) haben. Dies sind z.B.: Haus- und Wartungspersonal ohne entsprechende elektrotechnische Ausbildung, etc.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen
- Elektrotechnische Sicherheitsregeln
- Mögliche Gefahren beim Öffnen von Elektroschaltschränken
- Verhalten bei Elektrounfällen
- Welche Prüfungen in welchen Prüfintervallen
- Dokumentation der Prüfergebnisse
Organisatorisches
Anzahl der Teilnehmenden
8 bis max. 10 Personen
Dauer
2,5 Stunden
Bestätigung
Der AMD erstellt eine Unterweisungsbestätigung mit den Unterweisungsinhalten für alle Teilnehmenden
Ort
AMD Salzburg. Bei entsprechender Teilnehmendenzahl (10 Personen) im Betrieb
Anmeldung im AMD Salzburg, Tel.: 0662/88 75 88-0, E-Mail: amd@amd-sbg.at
ReferentIn
Ing. Horst Fackler, MSc., bzw. Sicherheitstechniker des AMD Salzburg