Die ersten Minuten nach einem Unfall bzw. nach einer Verletzung sind lebensentscheidend. Umso wichtiger ist es, Erste-Hilfe-Vorsorgemaßnahmen im Betrieb getroffen zu haben.
Zielsetzung
Ziel
Jedes Unternehmen hat laut Gesetz geeignete Vorkehrungsmaßnahmen zu treffen, damit Arbeitnehmenden bei Verletzungen und/oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann (gem. § 26 ASchG, § 26 B-BSG, § 22 BSG [Land Sbg.]). Darüber hinaus sieht das Gesetz für ErsthelferInnen eine Auffrischung der Kenntnisse im Ausmaß von 4 Stunden im Abstand von 2 Jahren bzw. von 8 Stunden im Abstand von 4 Jahren vor.
Zielgruppe
ErsthelferInnen, ArbeitgeberInnen, interessierte Betriebsangehörige
Inhalte
- Beratung rund um die Organisation der Ersten Hilfe
- Zur Ausstattung von Erste-Hilfe-Kästen nach Ö-Norm Z/1020
- Erforderliche Anzahl an ErsthelferInnen
- Gegebenenfalls wird bei speziellen Verletzungsgefahren (z.B. Augenverätzungen) die Anschaffung von geeigneten Einrichtungen (z.B. Augenduschen) empfohlen.
- Empfehlung über betriebsspezifsche Zusatzausstattung (z.B. Defibrillator)
- Im Rahmen von Begehungen werden die Erste-Hilfe-Kästen bzgl. vorgeschriebenem Inhalt und Ablaufdatum kontrolliert.
- Sofern ein Sanitätsraum im Betrieb vorhanden ist, erfolgt durch den/die ArbeitsmedizinerIn eine Kontrolle bezüglich Hygiene, Ausstattung, etc.
- Mithilfe bei der Erstellung von Notfallplänen
- Mitwirkung bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Auffrischungskursen in Kooperation mit dem Roten Kreuz (inkl. Zeugnis über Teilnahme)
Organisatorisches
Anzahl der Teilnehmenden
max. 12 Personen
Dauer der Auffrischungskurse
Ort
Seminarzentrum AMD Training, Elisabethstr. 2/ 1. Stock, Stadt Salzburg oder im Betrieb
Fachkraft
ArbeitsmedizinerIn, AllgemeinmedizinerIn, NotfallmedizinerIn, LehrsanitäterIn