31.000 Menschen werden jährlich arbeitsunfähig. Nachgewiesen ist, dass die Hälfte aller Erkrankungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
Zielsetzung
Gesetzliche Grundlagen: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, § 51, §81/5) bzw. Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG § 51), Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2014, §5). Wenn nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen oder nach dem Stand der Technik besondere ärztliche Untersuchungen geboten erscheinen, müssen ArbeitgeberInnen dafür sorgen, dass ArbeitnehmerInnen, die laut Evaluierung eine solche Tätigkeit ausüben, sich auf eigenen Wunsch vor Aufnahme dieser Tätigkeit sowie bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen einer solchen besonderen Untersuchung unterziehen können. Durch die VGÜ 2014 sind hier u.a. Tätigkeiten, die mit Nachtarbeit (§5 Abs.3 VGÜ 2014) einhergehen, festgelegt.
Ziele
Mit Hilfe der freiwilligen Untersuchungen wird für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden gesorgt, Berufskrankheiten vorgebeugt bzw. diese frühzeitig erkannt.
Zielgruppe
Alle Mitarbeitenden, die Nachtarbeit leisten
Inhalte
- Erhebung: Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden
- Allgemeine ärztliche Untersuchung
- Zusammenfassende Beurteilung der Untersuchungsergebnisse einschl. Befundbericht
- Befundbesprechung mit dem/der Mitarbeitenden inkl. Beratung hinsichtlich Belastungen Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen durch den/die ArbeitsmedizinerIn
- Untersuchungsabstand: alle 2 Jahre bzw. für Arbeitnehmende nach 10 Jahren Nachtarbeit oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres nach 1 Jahr
Organisatorisches
Anzahl der Teilnehmenden
Einzeluntersuchung
Die untersuchten Arbeitnehmenden werden in unserer Datenbank erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben automatisch über die Betriebsleitung zu den Folgeuntersuchungen eingeladen, somit entfällt für Sie jeglicher administrativer Aufwand.
Dauer
15 Minuten
Ort
Untersuchungszentrum des AMD Salzburg, Elisabethstr. 2/2. Stock oder in Ihrem Betrieb
Fachkraft
ArbeitsmedizinerIn