Noch ist vielen UnternehmerInnen unklar, wie die neue gesetzliche Verpflichtung zur Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb umgesetzt werden soll. Da immer mehr Arbeitnehmende an psychischen Erkrankungen leiden, ist die Erhebung aber weniger als eine lästige Pflicht zu verstehen, sondern vielmehr eine wichtige Maßnahme, um Burn Out und Langzeitkrankenstände sowie Produktivitätsverlust im Unternehmen vorzubeugen.
Psychische Belastungen plagen nicht nur viele Arbeitnehmende und damit auch die Unternehmen, sondern wirken sich auch gesamtwirtschaftlich negativ aus:
- Der Durchschnitt aller Krankenstände liegt bei 10 Tagen, bei psychischen Erkrankungen sogar bei 32 Tagen.
- 2011 gingen ca. 28.000 Personen in Invaliditätspension; 32 Prozent dieser vorzeitigen Pensionierungen waren auf psychische Erkrankungen zurückzuführen.
Auf die zunehmend häufiger werdenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und die damit verbundenen rasant ansteigenden Kosten im Gesundheitssystem reagierte der Gesetzgeber mit einer Novelle im Arbeitnehmendenschutzgesetz: So sind seit 1. Jänner 2013 alle österreichischen Betriebe ausnahmslos dazu verpflichtet, alle erfassbaren Einflüsse, die psychisch auf die Mitarbeitenden im Unternehmen einwirken, mit Hilfe einer Evaluierung psychischer Belastungen objektiv zu erheben. Die verwendeten Verfahren müssen in jedem Fall arbeitsbezogene psychische Belastungen erfassen und dienen keineswegs dazu Fehlbeanspruchungsfolgen, wie etwa die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden, zu messen.
Folgende Arbeitsbedingungen können mit psychischen Belastungen verbunden sein:
- Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeit (sozialer Umgang, einseitige Tätigkeiten, hohe Informationsdichte, etc.)
- Arbeitsumgebung und -raum (Lärm, Klima, Platzverhältnisse)
- Arbeitsabläufe (Unterbrechungen, fehlende Informationen, Doppelarbeit)
- Arbeitsorganisation (Zusammenarbeit, Arbeitszeitgestaltung)
Die Belastungen sind für jeden Arbeitsplatz zu erheben. Dies kann mittels Mitarbeitendenbefragung (hier gibt es verschiedene Instrumente hinsichtlich Tiefe und Branchen) oder in Fokusgruppen, bei denen die Arbeitsbedingungen anhand von Check-Listen bewertet werden, erfolgen. Nach Erhebung der Belastungen werden in einem zweiten Schritt geeignete Maßnahmen abgeleitet, die die bestehenden Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Diese Maßnahmen sind mit Fristen und Zuständigkeiten im Betrieb zu verankern, um deren Umsetzung sicherzustellen. Geeignete Fachleute unterstützen während des gesamten Ablaufs einer Evaluierung und werden dabei miteinbezogen, wie Mag. Silvia Huber, arbeitspsychologische Leiterin im AMD Salzburg erklärt: "Zur Ermittlung und Beurteilung der psychischen Gefahren/Belastungen und der Festlegung der Maßnahmen sind insbesondere Arbeits- und OrganisationspsychologInnen zu beauftragen."
Gefährdungen und Maßnahmen müssen in den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumenten des Betriebs belegt werden. Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen werden vom Arbeitsinspektorat überprüft.
Angebote des AMD Salzburg: