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Wie gemma‘s o? Fragte sich die HS Lend zur Allergenkennzeichnung

Seit 13. Dezember 2014 müssen alle LebensmittelunternehmerInnen bzw. AnbieterInnen von loser Ware an die/den EndverbraucherIn die verpflichtende Anführung der kennzeichnungspflichtigen Allergene umsetzen.

Die Allergeninformationsverordnung betrifft neben Restaurants, Bistros, Bars, Wirtshäuser, uvm. auch die Schulen bzw. eine eventuell bestehende Schulverpflegung. Egal ob BuffetbetreiberIn, Eltern oder SchülerInnen für SchülerInnen: Diesmal gilt österreichweit (genau genommen EU-weit) für alle die verpflichtende Anführung, lose (unverpackte) Ware betreffend, der 14 Allergene, wenn diese als allergene Zutat im Endprodukt vorhanden ist.

Das erste Statement der Hauptschule Lend war: „Dann lassen wir das mit der Gesunde Jause!“. Eine verständliche Reaktion, wenn man bedenkt, dass mehrere Eltern einmal wöchentlich gemeinsam die Jause zu Hause vorbereiten. Wir haben eine praktikable Lösung gefunden:

Die Eltern geben den SchülerInnen für die vorbereiteten Schmankerl eine Liste der Zutaten mit. Anhand der Liste kann der zuständige – gesundheitsbeauftrage – Lehrer an der Schule im Handumdrehen feststellen, welche Allergene in den Schmankerl enthalten sind. Diese werden schriftliche festgehalten und liegen zur Einsicht beim Buffetverkauf auf. Die Dokumentationsmappe wird in der Direktion archiviert.

Cornelia Schreder

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