Der aktuelle AMD-Tipp von Dr. Regina Sollereder-Belcl
E-Scooter: am Weg zur Arbeit
kaum versichert
Mit dem Elektro-Scooter zur Arbeit zu fahren, ist beliebt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Hat der/die Arbeitnehmer*in mit dem E-Scooter auf dem Arbeitsweg einen Unfall, ist zum aktuellen Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Versicherungsschutz gewährleistet. Die finale Rechtslage ist im Moment noch nicht eindeutig geklärt und wird langwierig ausgehandelt. Der AMD Salzburg empfiehlt Arbeitnehmer*innen, bis zu einer finalen Klärung auf Nummer sicher zu gehen und am Arbeitsweg vorerst auf die Nutzung von E-Scootern zu verzichten.
„E-Scooter sind laut Obersten Gerichtshof wie Spiel- und Sportgeräte beschaffen, somit besteht kein Unfallschutz. Typisch sind etwa die kleinen Räder, die schmale Lenkstange und die geringe Stabilität. Diese spezielle Bauart und die Bedienung erhöhen die Unfallgefahr erheblich. Kommt es zu einem Unfall, werden bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung sehr wahrscheinlich diese typischen Merkmale des E-Scooters und nicht die ‚allgemeine Weggefahr‘ – etwa, wenn ein Hund vor das Vorderrad läuft und es zu einem Sturz kommt – als Unfallursache festgestellt“, erklärt die Arbeitsmedizinerin Dr. Regina Sollereder-Belcl.
Diese Schlussfolgerung kann aus einem Urteil des Oberstes Gerichtshofs vom Oktober 2024 gezogen werden: Ein steirischer Arbeitnehmer war am Weg zur Arbeit mit dem E-Scooter beim Bremsen auf feuchtem Laub ausgerutscht und hatte sich schwer verletzt. Ihm wurde keine Versehrtenrente zugesprochen, da der Unfall auf die „dem E-Scooter immanenten Gefahr“ zurückgeführt worden war. Auch nach dem richtungsweisenden Urteil ist der Unfallversicherungsschutz bei E-Scootern zwar nicht pauschal ausgeschlossen und wird im Einzelfall geprüft. Aber Arbeitnehmende sollten zum aktuellen Zeitpunkt besser nicht davon ausgehen, bei einem E-Scooter-Unfall am Arbeitsweg unfallversichert zu sein.
Eine potenzielle Ausnahme ist die beruflich bedingte Nutzung von E-Scootern auf dem Betriebsgelände. In diesem Fall ist anzunehmen, dass der Unfallversicherungsschutz greift. Übrigens: Wenn Mitarbeiter*innen mit betriebseigenen E-Scootern etwa vom Büro in die Lagerhalle fahren, muss das Unternehmen gewährleisten, dass die befahrenen Wege frei von Unfallgefahren sind. Eine mögliche Gefahr können zum Beispiel Schienen, Schotterweg oder Bodenschwellen darstellen. Dienstgeber*innen sind außerdem verpflichtet, den Mitarbeitenden eine Belehrung und Unterweisung zur Nutzung von E-Scootern zu erteilen. Zudem sollten sie den Mitarbeiter*innen empfehlen, einen Helm zu tragen.
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Laut §175 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) sind Arbeitsunfälle solche Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründeten Beschäftigung ereignen. Dies gilt auch für den mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte. Hat der/die Versicherte dort oder in der Nähe wegen der Entfernung seines ständigen Aufenthaltsortes eine Unterkunft, wird die Versicherung des Weges von oder zum ständigen Aufenthaltsort nicht ausgeschlossen.

Markus Huber / AdobeStock_364314732

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