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ORF berichtet über das Ende
der FFP2-Pflicht im Gesundheitswesen

Jene Regelungen, die während der Covid-19-Pandemie gegolten haben, verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Wie unter anderem der ORF Salzburg hier berichtet, ist damit auch die FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitsbereich per 1. Mai 2023 gefallen – ausgenommen auf der Krebsstation des Salzburger Uniklinikums. Diese aufgehobene Regelung betrifft demnach sowohl Patient*innen als auch Besucher*innen, Mitarbeitende und Lieferant*innen. Zudem ist auch die mögliche Arbeitsfreistellung für Risikogruppen mit dem gleichen Stichtag außer Kraft getreten.

Ab Juli soll es auch keine kostenlosen – so genannten – „Wohnzimmertests“ mehr geben. Wer positiv getestet worden ist, unterliegt vorerst noch den Verkehrbeschränkungen, also etwa der Maskenpflicht beim Arbeiten oder Einkaufen. Diese Regelung bleibt bis 1. Juli bestehen. Weiterhin kostenlos gibt es generell noch die Coronavirus-Impfungen – allerdings bei niedergelassenen Ärzt*innen.

Eine rosafarbene FFP2-Maske liegt auf einem Tisch.
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