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Nachgefragt: Mündliche Allergeninformation

Schulung für mündliche Information an der VS Faistenau

Für viele Schulen ist die Allergeninformationsverordnung momentan ein weniger beliebtes Thema! Als eine der ersten Volksschulen im Bundesland Salzburg hat sich die Volksschule Faistenau für die mündliche Weitergabe, die Information über allergene Zutaten in den Speisen betreffend, entschieden.

Seit 13.12.2014 gilt die Umsetzungspflicht der Allergeninformation in der EU und somit auch in Österreich. Auch Schulen, die eine regelmäßige Verpflegung für Ihre SchülerInnen, z. B. über Eltern, externe BuffeetbetreiberInnen oder andere JausenlieferantInnen anbieten, müssen über allergene Zutaten in unverpackten Produkten informieren.

Die mündliche Information setzt eine Schulung voraus. Explizit heißt dies, dass während der Pause, in der Schlemmereien angeboten werden, immer eine geschulte Person anwesend sein muss, die auf Nachfrage Information über allergene Zutaten in den Produkten geben kann.

Die AVOS-Schulung ist praxisrelevant aufgebaut. Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene werden detailliert besprochen und anhand praktischer Beispiel das eben gehörte direkt umgesetzt. Die Schulung kann über AVOS kostenlos in Anspruch genommen werden. Untenstehend sind in der Leitlinie des Bundesministeriums für Gesundheit die wichtigsten Punkte für eine Personalschulung nachzulesen.

 

 

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