AMD-Sonderinfo

Influenza-Impfungen
ergeben auch im Jänner Sinn

Dezember 2020

Schnell sein heißt es jetzt bei der Influenza-Impfung: Der AMD Salzburg bietet den betreuten Betrieben noch ein Restkontingent von rund 100 Impfdosen an, die Anfang Jänner noch verabreicht werden. Und auch, wenn die Influenza-Epidemie so gut wie jedes Jahr in den Herbst- und Wintermonaten startet, erreicht die Grippewelle laut Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ihren Höhepunkt in Europa erfahrungsgemäß in den Kalenderwochen sechs und sieben des jeweils neuen Jahres. Deshalb ergibt eine Influenza-Impfung auch im Jänner noch viel Sinn! 

Die Übertragung des Influenzavirus erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion. Erkrankte Personen scheiden das Virus beim Husten, Niesen und Sprechen aus. Die Tröpfchen „reisen“ dabei bis zu zwei Meter weit und ermöglichen dem Virus das Eindringen in den Körper durch Berühren von Mund, Nase oder Augen mit verunreinigten Händen. Österreichweit infizieren sich jährlich bis zu 15 Prozent der Bevölkerung mit Influenza, der „echten Grippe“.

Sollte in Ihrem Betrieb noch Bedarf bestehen, bitten wir Sie um rasche Rückmeldung per E-Mail an Barbara Eichberger-Mettler (mettler@amd-sbg.at). 

Die Sonderinformation „Influenza-Impfungen ergeben auch im Jänner Sinn“ gibt es hier als PDF-Download.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.

Diese Personen sollten sich impfen lassen:

Besonders dringlich empfohlen wird die Impfung am Arbeitsplatz für:

  • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge einer chronischen Erkrankung (etwa der Lungen, des Herzes, des Kreislaufs, der Nieren, neurologische Erkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen inklusive starkem Übergewicht mit einem BMI höher als 40)
  • Personen mit HIV-Infektion oder anderen immunsupressiven Erkrankungen oder Therapie
  • Personen mit schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK)
  • Personen im Umfeld von Neugeborenen
  • Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr
  • Betreuungspersonen (z.B. in Spitälern, Altersheimen oder im Haushalt) und Haushaltskontakte der vorangegangen genannten Risikogruppen
  • Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Personen mit häufigem Publikumskontakt