Der AMD-Tipp 09/2023

Das ist bei Arbeitsunfällen
unbedingt zu beachten

„Fristen, Definitionen und Meldepflichten – bei Arbeitsunfällen gibt es allerhand gesetzliche Regelungen, deren Grundlagen allgemein bekannt sein sollten“, sagt Berndt Geier, Bereichsleiter der Sicherheitstechnik beim AMD Salzburg, der hier auch gleich eine Zusammenfassung liefert. Denn auch Unfälle am direkten Weg in die Arbeit und von der Arbeit nachhause, bzw. zur Ausbildungsstätte und zurück, und Unfälle auf Dienstwegen – etwa bei Außendiensten – sind Arbeitsunfälle.   

 Doch was ist generell als „Unfall” zu sehen? „Auch hier gibt es genaue Definitionen durch den Gesetzgeber“, weiß Berndt Geier. Diese besagen, dass Unfälle „plötzlich von außen her schädigend auf den Körper einwirkenden Ereignisse, sind die mit der unfallversicherten Tätigkeit im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen”. Kurz gesagt: Sobald ein Schaden bzw. eine Verletzung vorliegen, handelt es sich auch
um einen Unfall. Eine Zusammenfassung und detaillierte Versicherteninformationen bietet die AUVA online.

Eine Meldepflicht besteht hier, wenn Versicherte – also Arbeitnehmer*innen – durch einen Unfall getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden. „Hier gilt, bei allen Arbeitsunfällen eine Meldefrist von fünf Tagen – egal, ob, diese vor Ort, im Betrieb, im Home-Office oder auf arbeitsrelevanten Wegen passiert sind”, sagt Berndt Geier. 

Darüber hinaus müssen laut AUVA Unfälle mit Zahnschäden, mit Beschädigung von Brillen oder Prothesen und Unfälle von Kindergartenkindern im verpflichtenden Kindergartenjahr, Schüler*innen und Studierenden immer gemeldet werden. Berndt Geier empfiehlt zudem, auch Wegunfälle immer zu melden: „Hier kann es etwa nach einem Autounfall Folgeschäden geben, die nicht direkt ersichtlich sind und erst später auftreten.“

Unfälle werden natürlich erst dann in die offiziellen Unfallstatistiken aufgenommen, wenn sie gemeldet worden sind. Österreichweit hat es im Jahr 2022 bei 4.690.397 Versicherten (1.322.406 Arbeiter*innen, 1.931.661 Angestellte, 1.436.330 Kindergartenkinder, Schüler*innen und Studierende) laut AUVA 135.545 Arbeitsunfälle gegeben – 62.141 bei Arbeiter*innen, 24.660 bei Angestellten, 56 bei freien Dienstnehmenden, 3.216 bei „sonstigen geschützten Personen“ und 45.472 bei Kindergartenkindern, Schüler*innen und Studierenden.   

 Die Unfallmeldungen in Salzburg müssen an die zuständige AUVA-Landesstelle am Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg, gesendet werden (Tel.: +43 5 93 93 – 34 000, Fax: +43 93 93 – 34 386, E-Mail: SLA-DE@auva.at). Die entsprechenden Unfallmeldungen gibt es hier zum Download. 

Alle Details der „Gesamten Rechtsvorschrift für Allgemeines Sozialversicherungsgesetz” in der Fassung vom 20.08.2023 sind direkt auf der Homepage des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu finden.

Beim AMD Salzburg selbst – dem größten Arbeitsmedizinischen Zentrums Westösterreichs – arbeiten Arbeitsmediziner*innen und Arbeitsmedizinisches Fachassistent*innen Hand in Hand mit Arbeitspsycholog*innen und Sicherheitsfachkräften. Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des gerne zur Verfügung.