Der AMD-Tipp 03/2023

Wann ist ein Fahrrad
ein Arbeitsmittel?

„Auch Fahrräder können Arbeitsmittel sein”, weiß AMD-Salzburg-Sicherheitsfachkraft Ing. Natascha Kojadinovic und ergänzt: „Dementsprechend müssen auch die Drahtesel in einer Gefährdungsbeurteilung erfasst werden.” Doch was bedeutet das nun für Salzburgs Betriebe?

Im Endeffekt ist das recht einfach erklärt: Wenn ein Betrieb den Mitarbeiter*innen ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellt, muss auch ein entsprechender Arbeitsschutz garantiert werden. „Dazu gehört ein Fahrradcheck, der mindestens einmal pro Jahr von Fachpersonal durchgeführt werden sollte”, so Natascha Kojadinovic. Darin müssen eine Überprüfung der Verkehrssicherheit, Reparaturen und Wartungen – vor allem von Verschleißteilen – enthalten sein. „Bei Fahrrädern betrifft das häufig das Wechseln der Schläuche, das Tauschen der Schaltzüge inklusive Einstellen der Schaltung und das Erneuern der Bremsbeläge”, erklärt die AMD-Salzburg-Technikerin.

Darüber hinaus sind Mitarbeiter*innen verpflichtet, sich selbst vor schweren Verletzungen zu schützen. Zur Minimalausrüstung gehören dabei ein Fahrradhelm und eine Warnweste. „Der Helm sollte dabei alle drei bis fünf Jahre ausgetauscht werden. Alle Mitarbeitenden, die ein Dienstfahrrad nützen, sollten einen eigenen Helm bekommen“, erklärt Natascha Kojadinovic. Beim Kauf eines Fahrradhelms sollte darauf geachtet werden, dass das Produkt nicht gebraucht ist, der Norm EN 1078 entspricht und eine „CE-Kennzeichnung“ aufweist. Die Helme sollten weder mit Aufklebern „verschönert“ noch direkt in der Sonne gelagert werden. Sowohl Lösemittel in Klebstoffen als auch zu viel UV-Licht kann dem enthaltenen Kunststoff schaden. Warnwesten werden über der Kleidung getragen und können somit von mehreren Mitarbeitenden genutzt werden. Zudem eignen sich Warnwesten darüber hinaus auch hervorragend als gut sichtbare Werbefläche.

Mit diesen sieben Tipps sind Sie sicher im Straßenverkehr unterwegs:

  • Vor Fahrantritt Bremsen, Beleuchtung und Warneinrichtungen prüfen.
  • Es dürfen mit einem Fahrrad keine schweren Lasten transportiert werden.
  • Es ist geeignetes Schuhwerk (geschlossene, flache Schuhe) zu tragen.
  • Zum Fahrradfahren sollten Helm und Warnweste selbstverständlich dazugehören.
  • Die (Arbeits-)Abläufe sollten so organisiert werden, dass dadurch kein Zeitdruck im Straßenverkehr entsteht.
  • Vorhandene Radwege sollten unbedingt genützt werden.
  • Neben dem richtigen Verkehrsverhalten ist Aufmerksamkeit das oberste Gebot. Aus Sicherheitsgründen sollten während der Fahrt kein Handy und keine Kopfhörer verwendet werden.

Noch genauer sollten diese Tipps bei den immer beliebteren Elektrofahrrädern beachtet werden: Mit E-Bikes lassen sich zwar auch längere Strecken oder Strecken mit Steigungen bequem zurücklegen, allerdings ist man damit oft auch schneller unterwegs als beim Radfahren mit Muskelkraft. „Wichtig ist es auch hier, die Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und dem eigenen Können anzupassen“, rät Natascha Kojadinovic.

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