AMD-Sonderinfo

Covid-19-Dienstfreistellung
bis 31.03.2021 verlängert

Jänner 2021

Die jeweiligen Fristen im § 735 Abs. 3 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und im § 258 Abs. 3 B-KUVG (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) betreffend allfällige Dienstfreistellung aufgrund eines COVID-19-Risikoattests bei COVID-19-Risikopatient*innen sind aktuell bis zum 31.03.2021 verlängert worden. Konkret bedeutet das im Falle eines Covid-19-Risikoattests, dass Arbeitgeber*innen mit Betroffenen abwägen müssen, ob besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich sind, Home-Office angeboten werden kann oder eine befristete Dienstfreistellung nötig ist.

Die Kriterien, welche Personen zur Covid-19-Risikogruppe zählen, wurde in keiner Weise durch das Sozialministerium abgeändert und sind in unveränderter Form umzusetzen. Die hier notwendigen Atteste werden durch Allgemeinmediziner und Fachärzte ausgestellt.

Bei Fragen zu Risikogruppen (z.B. Attest, Freistellung, Home-Office) gibt die Hotline des Dachverbands der Sozialversicherungen direkte Auskunft – sowohl per Mail an covid19.risikoattest@sozialversicherungen.at als auch telefonisch unter 050 124 2020.

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