AMD-Sonderinfo

Covid-19-Verordnung
arbeitsmedizinisch interpretiert

November 2020

Die neue Fassung der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gilt von 03.11.2020 bis 30.11.2020.

Genauer definiert hat nun das Bundesministerium für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz in der neuen Fassung der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, welche Regeln an Arbeitsplätzen gelten müssen. Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden stehen darüber hinaus natürlich jederzeit freiwillig weitere Maßnahmen offen.

Zusammengefasst ist laut Verordnung in Betrieben ab 3. November folgendes einzuhalten:

  • Abstand von einem Meter zu anderen Personen
  • Sollte das nicht möglich sein, muss das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen – etwa Plexiglaswände – minimiert werden.
  • Wenn eine räumliche Trennung, etwa mittels Wand, nicht möglich ist und der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasenschutz (MNS) zu tragen. Dieser muss
    • eng anliegen,
    • einen mechanischen Schutz bieten und
    • Mund und Nase
    • Ein Faceshield oder eine Kinnabdeckung sind nicht mehr zulässig!
  • Grundsätzlich gelten hier zudem die Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, falls es nicht ohnehin eine MNS-Pflicht gibt (an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räumlichkeiten, etwa Amtsgebäude oder Einkaufszentren usw.).

Alle Infos für Betriebe zu Covid-19 im kompakten Überblick finden Sie hier.

Die Sonderinformation „Covid-19-Verordnung arbeitsmedizinisch interpretiert“ gibt es hier als PDF-Download.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.

Der AMD Salzburg empfiehlt darüber hinaus …
  • klare Kommunikation: Arbeitgebende und Arbeitnehmende müssen auf dem gleichen Informationsstand über im Unternehmen gesetzte Maßnahmen sein.
  • … generell das Tragen eines MNS außerhalb des eigenen Arbeitsbereichs – etwa in Teeküchen, Stiegenhäusern, Gängen oder Toiletten, da hier der Mindestabstand oftmals nicht eingehalten werden kann.
  • … auf einheitliche MNS für Mitarbeitende zu setzen – idealerweise mit CE-Prüfzeichen.
  • Wenn möglich, Mitarbeitende im Home-Office arbeiten lassen.
  • Teams bilden und Mitarbeitende in gleicher Besetzung „schichtweise“ und abwechselnd arbeiten zu lassen.
  • … auf umfangreichen Handhygiene zu setzen. Das Tragen von Handschuhen ist Laien nicht zu empfehlen. Durch falsche Handhabung ist das Risiko größer als der Benefit.